Einsatzfahrzeuge sind "bevorzugte Straßenbenützer". Blaulicht und Folgetonhorn sind nur dann erlaubt, wenn Gefahr in Verzug ist, z.B. bei der Fahrt zum oder von der Einsatzstelle.
Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Lenker von Einsatzfahrzeugen müssen sich nicht an Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen halten. Dabei dürfen sie weder Personen gefähren oder Sachen beschädigen.
- Alle Straßenbenützer haben beim Herannahen eines Einsatzfahrzeuges Platz zu machen, d.h. möglichst rechts zu fahren und das Einsatzfahrzeug vorbeizulassen.
- Ein Nachfahren hinter Einsatzfahrzeugen ist verboten.
- Einbahnstraßen oder Richtungsfahrbahnen dürfen in Gegenrichtung befahren werden, wenn dadurch der Einsatzort schneller erreicht wird.
- Wird ein Einsatzfahrzeu an einer Kreuzung wahrgenommen, so hat dieses immer Vorrang (Einsatzfahrzeugregel). Ein Einfahren in den Kreuzungsbereich ist dann verboten.
- Einsatzfahrzeuge sind die einzigen Verkehrsteilnehmer, die bei rotem Dauerlicht in eine Kreuzung einfahren dürfen. Sie müssen kurz stehenbleiben, sich vergewissern, dass alle das
Einsatzfahrzeug bemerkt haben, und dürfen dann fahren.
- Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang: Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Feuerwehr, Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes und dann sonstige Einsatzfahrzeuge.